__ in E.________(Ortschaft) sowie am 27. September 2020, ab ca. 10.00 Uhr, auf der Polizeiwache an der F.________(Adresse) in E.________(Ortschaft) zum Nachteil von G.________. Der Beschuldigte soll den ausrückenden Polizeibeamten an der D.________ wahrheitswidrig gesagt haben, er sei von G.________ mit einem grossen Messer angegriffen worden; daher stamme auch seine Verletzung an der Hand. In der delegierten Einvernahme als beschuldigte Person soll er wahrheitswidrig behauptet haben, G.___