8 be er mit dem Küchenmesser derart gewaltsam auf die Tür eingestochen, dass er mit seiner rechten Hand vom Griff nach vorne über die Klinge abgerutscht und sich dabei Schnittverletzungen an der beugeseitigen Fingergrundgliedern zugezogen habe. G.________ habe währenddessen die Zimmertür mit seiner ganzen Körperkraft geschlossen gehalten, zusätzlich mit einem Schrank verbarrikadiert und telefonisch die Polizei um Hilfe gerufen. Der Beschuldigte habe wissentlich und willentlich gehandelt. Er habe insbesondere direkt angestrebt, G.___