Er habe insbesondere mehrmals die Türklinke betätigt, sich mit seinem Körpergewicht gegen die Tür geworfen, daran gerüttelt, auf die Türe eingeschlagen und eingetreten und mit dem Küchenmesser auf das Türblatt eingestochen. Dabei habe er dermassen gewaltsam auf die Tür eingewirkt, dass die Türklinke verbogen, das Schliessblech praktisch komplett abgerissen und die Türplatte im Bereich des Schliessblechs gebrochen sei. Auch ha-