7 gend die Sanktion (Verurteilung zu einer teilbedingten Freiheitsstrafe von 30 Monaten [Ziff. II.1. des erstinstanzlichen Urteilsdispositivs] und einer bedingten Geldstrafe von 8 Tagessätzen zu CHF 110.00, ausmachend total CHF 880.00 [Ziff. II.3. des erstinstanzlichen Urteilsdispositivs]), die Verurteilung zu einer Landesverweisung von 6 Jahren (Ziff. II.5. des erstinstanzlichen Urteilsdispositivs), die Ausschreibung der Landesverweisung im Schengener Informationssystem (Ziff.