2. zu einer Geldstrafe von 8 Tagessätzen von CHF 110.00, ausmachend total CHF 880.00. Der Vollzug der Geldstrafe sei aufzuschieben mit einer Probezeit von 3 Jahren. 3. zu einer Verbindungsbusse von CHF 220.00. Die Ersatzfreiheitsstrafe bei schuldhaftem Nichtbezahlen sei auf 2 Tage festzusetzen. 4. zu einer Landesverweisung von 6 Jahren (inkl. SIS-Ausschreibung). 5. zur Bezahlung der erst- und oberinstanzlichen Verfahrenskosten (inkl. eine Gebühr von CHF 450.00 gemäss Art. 21 VKD). Es seien die nötigen Verfügungen zu treffen (Löschfristen DNA, SIS-Ausschreibung).