2. der falschen Anschuldigunq, begangen am 26.09.2020, um ca. 21:00 Uhr, an der D.________(Adresse) in E.________(Ortschaft) sowie am 27.09.2020, ab ca. 10:00 Uhr, auf der Polizeiwache an der F.________(Adresse) in E.________(Ortschaft), z.N. von G.________ (AKS Ziff. 2); und in Anwendung der einschlägigen Bestimmungen zu verurteilen: 1. zu einer Freiheitsstrafe von 30 Monaten unter bedingtem Aufschub einer Teilstrafe von 24 Monaten bei einer Probezeit von 3 Jahren, unter Anrechnung von 2 Tagen Polizeihaft (26.09.2020, 21:05 Uhr, bis 27.09.2020, um 17:00 Uhr) auf die zu vollziehende Teilstrafe.