2.2 der Widerhandlungen gegen das Betäubungsmittelgesetz, mehrfach begangen 2.2.1 am 11.06.2021, um 21:30 Uhr, im Hof der Liegenschaft H.________(Adresse) in E.________(Ortschaft), durch Besitz zum Konsum von 0.9 g (brutto) Cocain (AKS Ziff. 5.1); 2.2.2 am 06.06.2021, um ca. 23:00 Uhr, am See in E.________(Ortschaft), durch Konsum von ca. 1 g Cocain (AKS Ziff. 5.2); 3. verurteilt wurde zu einer Übertretungsbusse von CHF 300.00, unter Festsetzung der Ersatzfreiheitsstrafe bei schuldhaftem Nichtbezahlen auf 3 Tage;