1. freigesprochen wurde von der Anschuldigung der Freiheitsberaubung in mittelbarer Täterschaft, angeblich begangen am 26.09.2020 an der D.________(Adresse) in E.________(Ortschaft) sowie am 27.09.2020 auf der Polizeiwache an der F.________(Adresse) in E.________(Ortschaft), z.N. von G.________ (AKS Ziff. 3), ohne Ausrichtung einer Entschädigung und ohne Ausscheidung von Verfahrenskosten; 2. schuldig gesprochen wurde: 2.1 der Hinderung einer Amtshandlung, begangen am 11.06.2021, um 21:30 Uhr, im Hof der Liegenschaft H.________(Adresse) in E.________(Ortschaft) (AKS Ziff. 4);