unter Auferlegung der anteilmässigen erstinstanzlichen und oberinstanzlichen Verfahrenskosten an den Kanton Bern und unter Ausrichtung einer Entschädigung für die gebotenen Verteidigungskosten für das erst- und oberinstanzliche Verfahren. Ill. A.________, geb. .________, sei in Anwendung der massgeblichen Bestimmungen und mit Bezug auf die nicht angefochtenen Schuldsprüche zu verurteilen 1. zu einer Geldstrafe von 10 Tagessätzen zu CHF 100.00, ausmachend total CHF 1'000.00, unter Ansetzung einer Probezeit von 2 Jahren und unter Anrechnung der ausgestandenen Polizeihaft von 2 Tagen;