II.5. des erstinstanzlichen Urteilsdispositivs), die Ausschreibung der Landesverweisung im Schengener Informationssystem SIS (Ziff. IV.4. des erstinstanzlichen Urteilsdispositivs) sowie die mit den Schuld- und Freisprüchen zusammenhängenden Nebenfolgen wie namentlich die vollständige Auferlegung der Verfahrenskosten und Parteientschädigungen an den Beschuldigten (Ziff. I. dritter Absatz und II.6. des erstinstanzlichen Urteilsdispositivs) sowie die Verteilung der Kosten für die amtliche Verteidigung (Ziff. III. des erstinstanzlichen Urteilsdispositivs).