2. Berufung Gegen dieses Urteil meldete Rechtsanwalt C.________ namens und im Auftrag des Beschuldigten mit Eingabe vom 3. November 2023 fristgerecht Berufung an (pag. 549). Die schriftliche Urteilsbegründung datiert vom 8. Januar 2024 (pag. 557 ff.) und wurde den Parteien mit Verfügung vom gleichen Tag eröffnet (pag. 555 f.). Die vom 29. Januar 2024 datierende Berufungserklärung ging fristgerecht beim Obergericht des Kantons Bern ein (pag. 638 ff.). Gemäss Bst. B der Berufungserklärung beschränkt der Beschuldigte die Berufung auf die Schuldsprüche der versuchten schweren Körperverletzung und der falschen Anschuldigung gemäss Ziff.