3. Zu einer Verbindungsbusse von CHF 220.00. Die Ersatzfreiheitsstrafe bei schuldhafter Nichtbezahlung wird auf 2 Tage festgesetzt. 4. Zu einer Übertretungsbusse von CHF 300.00. Die Ersatzfreiheitsstrafe bei schuldhafter Nichtbezahlung wird auf 3 Tage festgesetzt. 5. Zu einer Landesverweisung von 6 Jahren. 6. Zu den Verfahrenskosten, sich zusammensetzend aus Gebühren von CHF 13'500.00 und Auslagen (inkl. Kosten für die amtliche Verteidigung) von CHF 11'560.50, insgesamt bestimmt auf CHF 25'060.50 (ohne Kosten für die amtliche Verteidigung auf CHF 18'181.80). [Kostentabelle] III.