1. Das von A.________ erstellte DNA-Profil (PCN .________) sowie die erhobenen biometrischen erkennungsdienstlichen Daten sind zu löschen, sobald das Verfahren rechtskräftig abgeschlossen ist (Art. 354 Abs. 4 Bst. a StGB i.V.m. Art. 16 Abs. 1 Bst. c DNA-Profil-Gesetz und Art. 261 Abs. 1 Bst. b StPO). 2. Zu eröffnen: - dem Beschuldigten, amtlich verteidigt durch Rechtsanwalt B.________ - der Generalstaatsanwaltschaft Mitzuteilen: - der Vorinstanz - dem Amt für Bevölkerungsdienste (ABEV; nur Dispositiv)