a des Verfahrenskostendekrets [VKD; BSG 161.12]), dem Kanton Bern aufzuerlegen. 18. Entschädigung der amtlichen Verteidigung 18.1 Allgemeine Grundlagen Zu den Verfahrenskosten gehören grundsätzlich auch die Kosten der amtlichen Verteidigung (Art. 422 Abs. 2 Bst. a StPO). Diese werden von der Kammer jedoch praxisgemäss separat ausgewiesen. Gemäss Art. 42 Abs. 1 des kantonalen Anwaltsgesetzes (KAG;