17) und D.________ bejahte gegenüber der Polizei die Frage, ob es dabei um den Beschuldigten gegangen sei (pag. 64 Z. 69). Aus dem Chat selbst geht allerdings nicht hervor, dass sich D.________ und ihre unbekannte Freundin tatsächlich über den Beschuldigten unterhalten haben, der (Nick- )Name des Beschuldigten ist darin jedenfalls nicht zu finden und die Freundin von D.________ wurde im Strafverfahren nie befragt. Schliesslich ist zur Frage, ob der Beschuldigte das wahre Alter von D.____