Zeitraum (ca. Juni bis Ende August 2020) weitgehend (nämlich ab dem 14. Juni) abdecken. D.________ gab allerdings auch an, dass sie nur denke, dass der erste Kontakt im Juni gewesen sei und sie das genaue Datum nicht mehr sagen könne (pag. 59 Z. 8). Weiter geht aus ihren wenigen Aussagen nicht eindeutig hervor, ob sie mit dem Beschuldigten nur auf H.________ oder auch auf G.________ Fotos und Videos ausgetauscht haben will. So führte sie zunächst aus, der Beschuldigte habe ihr auf G.________ seinen H.________-Nicknamen mitgeteilt und gesagt, sie könne ihm auf H.________ schreiben, worauf sie die App G.________ gelöscht habe (pag.