493 f.): D.________ gab anlässlich der polizeilichen Einvernahme vom 26.08.2020 zu Protokoll, dass eine männliche Person ihr gesagt habe, dass sie Bilder und Videos machen solle, wie sie ihren Intimbereich anfasse, und ihm diese zusenden solle. Er habe ihr auch gesagt, dass sie bestraft werden würde, wenn sie mit jemandem darüber sprechen würde. In der Folge habe sie einfach Angst gehabt und habe seinen Anweisungen folgen wollen (pag. 59, Ziff. 7). Auf Nachfrage führte sie aus, dass sie sich bei der App «G.________» angemeldet und dort einfach eine Telefonnummer eingegeben habe, welche sie sich ausgedacht habe.