16.2 Bericht des FDF vom 27. Juli 2021 Am 29. April 2021 um 06:30 Uhr fand beim Beschuldigten eine Hausdurchsuchung statt (pag. 70 f.). Dabei wurden ein PC und ein Handy sichergestellt (pag. 71 und pag. 42). Beide Geräte wurden in der Folge durch den FDF ausgewertet (pag. 42). Die Auswertung des PC des Beschuldigten ergab keine Hinweise zu D.________ und/oder anderen Mädchennamen und es wurden keine verbotenen Daten in Form von Bild- und Videoaufnahmen gefunden. Zudem lieferten auch die aufbereiteten Internet-Spuren keine sachdienlichen Hinweise (pag. 43 und 46). Gemäss den