_» und seitens des Beschuldigten «.________» verwendet und Bilder sowie Videos mit sexuellem Inhalt ausgetauscht worden seien (pag. 12 und pag. 58 ff.). Unter der Rubrik «Spurensicherung» wurde festgehalten, dass D.________ die beiden Apps G.________ und H.________ gelöscht habe und bei ihr daher keine Bilder, Videos und Konversationen mehr hätten erhältlich gemacht werden können (pag.