15. Unbestrittener und bestrittener Sachverhalt Der Beschuldigte bestreitet nicht, dass er in der Zeit von ungefähr Juni bis August 2020 bei G.________ und H.________ registriert gewesen ist und mit diversen Personen sexuell motivierte Chats geführt hat, wobei auch Bilder und Videos ausgetauscht worden sind. Demgegenüber bestreitet der Beschuldigte, dass er mit D.________ über G.________ und H.________ kommunizierte, sexuell motivierte Chats führte und D.________ ihm mitteilte, dass sie erst 13 Jahre alt sei. Zu prüfen