_ vom 26. August 2020 (pag. 58 ff.; vgl. dazu E. II. hiervor) sowie die Aussagen des Beschuldigten anlässlich der delegierten Einvernahme vom 28. April 2021 (pag. 51 ff.), im Rahmen der erstinstanzlichen Hauptverhandlung vom 6. Dezember 2023 (pag. 464 ff.) und vor oberer Instanz vom 20. Februar 2025 (pag. 568 ff.) vor. Auf eine Zusammenfassung der Beweismittel wird verzichtet und es wird, soweit relevant, direkt im Rahmen der Beweiswürdigung auf die einzelnen Beweismittel eingegangen.