11. Vorwürfe gemäss Anklageschrift In der Anklageschrift vom 15. September 2022 wird dem Beschuldigten das Verleiten eines Kindes zu sexuellen Handlungen nach Art. 187 Ziff. 1 Abs. 2 des Schweizerischen Strafgesetzbuches (StGB; SR 311.0), die Anstiftung zur Herstellung pornographischer Bildaufnahmen mit tatsächlichen sexuellen Handlungen mit Minderjährigen nach Art. 197 Abs. 4 i.V.m. Art. 24 Abs. 1 StGB, eventualiter das Veranlassen einer minderjährigen Person zur Mitwirkung an pornographischen Bildaufnahmen nach Art.