3. Oberinstanzliche Beweisergänzungen Von Amtes wegen wurden in oberer Instanz ein aktueller Strafregisterauszug (datierend vom 5. Februar 2025, pag. 555 ff.) und ein aktueller Leumundsbericht inkl. Bericht über die wirtschaftlichen Verhältnisse (datierend vom 3. Februar 2025, pag. 551 ff.) über den Beschuldigten eingeholt. Zudem wurde der Beschuldigte an der oberinstanzlichen Verhandlung zur Person und zur Sache ergänzend einvernommen (pag. 568 ff.).