A.________ wird jede berufliche und jede organisierte ausserberufliche Tätigkeit, die einen regelmässigen Kontakt zu Minderjährigen umfasst, lebenslänglich verboten. 4. Zu den Verfahrenskosten, sich zusammensetzend aus Gebühren der Untersuchung von CHF 2'078.00 und Gebühren des Gerichts von CHF 2'000.00, insgesamt bestimmt auf CHF 4'078.00 (exkl. Kosten für die amtliche Verteidigung). Wird keine schriftliche Begründung verlangt, reduziert sich die Gebühr um CHF 800.00. Die reduzierten Verfahrenskosten betragen damit CHF 3'278.00 (exkl. Kosten für die amtliche Verteidigung). II.