1. Erstinstanzliches Urteil Mit Urteil vom 6. Dezember 2023 erkannte das Regionalgericht Emmental- Oberaargau (Einzelgericht; nachfolgend: Vorinstanz) was folgt (pag. 473 ff.; Hervorhebungen im Original): Der Gerichtspräsident erkennt: I. A.________ wird schuldig erklärt: 1. des Verleitens eines Kindes zu sexuellen Handlungen, 2. der Anstiftung zur Herstellung pornographischer Bildaufnahmen mit tatsächlichen sexuellen Handlungen mit Minderjährigen, 3. des Zugänglichmachens von pornographischen Bildaufnahmen an eine Person unter 16 Jahren,