Weiter wird verfügt: Das von A.________ erstellte DNA-Profil sowie die erhobenen biometrischen erkennungsdienstlichen Daten (PCN ________) sind nach Ablauf der gesetzlichen Frist zu löschen (Art. 354 Abs. 4 lit. a StGB i.V.m. Art. 16 Abs. 2 lit. h DNA-Profil-Gesetz). V. Zu eröffnen: - dem Beschuldigten/Berufungsführer 1, a.v.d. Rechtsanwalt B.________ - der Generalstaatsanwaltschaft/Berufungsführerin 2