3. A.________ verurteilt wurde zu einer Übertretungsbusse von CHF 500.00, unter Festsetzung der Ersatzfreiheitsstrafe bei schuldhafter Nichtbezahlung auf 5 Tage; 4. A.________ verurteilt wurde zur Bezahlung der erstinstanzlichen Verfahrenskosten von CHF 13'221.90; 5. A.________ in Anwendung von Art. 41 und 47/49 OR sowie Art. 126 und 432 ff. StPO weiter verurteilt wurde 5.1. zur Bezahlung von CHF 359.60 Schadenersatz an die Zivilklägerin I.________; 5.2. zur Bezahlung von CHF 200.00 Schadenersatz an den Zivilkläger J.________ und die Zivilklage soweit weitergehend auf den Zivilweg verwiesen wurde;