Es wird festgestellt, dass das Urteil des Regionalgerichts Berner Jura-Seeland vom 10. November 2023 insoweit in Rechtskraft erwachsen ist, als 1. A.________ ohne Ausrichtung einer Entschädigung und ohne Ausscheidung von Verfahrenskosten freigesprochen wurde von der Anschuldigung des Diebstahls, angeblich mehrfach und gewerbsmässig begangen am 26./27. November 2022 in D.________, z.N. E.________ (Deliktsbetrag CHF 70.00); 2. A.________ schuldig erklärt wurde