Diesen Umstand führt der Beschuldigte darauf zurück, dass er im Februar 2024 einen Unfall gehabt habe und so nicht mit der in Aussicht gestellten Arbeit habe beginnen können. Dem ist jedoch entgegenzuhalten, dass er im November 2023 entlassen wurde und der Unfall erst Mitte Februar 2024 stattfand. Zudem war er nur bis Mitte Mai 2024 krankgeschrieben; spätestens ab diesem Zeitpunkt hätte der Beschuldigte somit wieder arbeiten können. Stattdessen trat er noch vor seinem Unfall erneut polizeilich in Erscheinung (edierte Akten ________, unpaginiert, Anzeigerapport vom 11. April 2024). Anlässlich der Hafteröffnung vom 4. November 2024 im Verfahren ___