Einen konkreten Plan, wie er sich inskünftig von den Drogen fernhalten will, konnte der Beschuldigte oberinstanzlich aber nicht aufzeigen. Seine Angaben, wonach er keine Drogen mehr nehmen werde, wenn er wieder angefangen habe zu arbeiten und somit keine Zeit habe, sich mit Drogen zu beschäftigen (pag. 1422 Z. 1 f.), sind mit Vorsicht zu geniessen, zumal es ihm in der Vergangenheit nie gelungen ist, sich beruflich etablieren zu können. Diesen Umstand führt der Beschuldigte darauf zurück, dass er im Februar 2024 einen Unfall gehabt habe und so nicht mit der in Aussicht gestellten Arbeit habe beginnen können.