Nur kurze Zeit nach der erstinstanzlichen Verhandlung am 10. November 2023 und der Entlassung aus der Untersuchungsund Sicherheitshaft von insgesamt 246 Tagen trat der Beschuldigte erneut polizeilich in Erscheinung. Gegen ihn mussten Verfahren wegen Raubes sowie wiederum mehrfachen Diebstahls, Hausfriedensbruchs und weiterer Delikte eröffnet werden, was seine Unbelehrbarkeit und fehlende Motivation, sich an die hiesige Rechtsordnung halten zu wollen, deutlich aufzeigt.