Der Beschuldigte hat sich unter anderem des gewerbsmässigen Diebstahls, wovon zwei Diebstähle in Verbindung mit einem Hausfriedensbruch begangen wurden, strafbar gemacht und wurde dafür mit einer Freiheitsstrafe von 22 Monaten bestraft. Nur kurze Zeit nach der erstinstanzlichen Verhandlung am 10. November 2023 und der Entlassung aus der Untersuchungsund Sicherheitshaft von insgesamt 246 Tagen trat der Beschuldigte erneut polizeilich in Erscheinung.