27 26.2.4 Familienverhältnisse Der Beschuldigte ist ledig und hat keine Kinder (pag. 1093 Z. 44 f., pag. 1418 Z. 18 ff.). Seine Mutter, seine Schwester und ein Bruder leben ebenfalls in der Schweiz, die Mutter und die Schwester gar in einem gemeinsamen Haushalt. Der zweite Bruder ist gemäss eigenen Angaben des Beschuldigten zurück nach Bulgarien gezogen (pag. 1416 Z. 21 ff.).