Im Gegenteil trat der Beschuldigte noch vor seinem Unfall Mitte Februar bereits wieder polizeilich in Erscheinung (edierte Akten ________, unpaginiert, Anzeigerapport vom 11. April 2024). Der Beschuldigte wird seit dem 1. April 2016 durchgehend und vollumfänglich von der Abteilung Soziales der Stadt C.________ finanziell unterstützt. Bisher hat er Sozialhilfeleistungen von CHF 176'396.20 bezogen, wobei noch CHF 160'499.05 offen sind (Stand per 8. November 2024; pag. 1381; pag. 1398). Seine Schulden nahmen fortlaufend zu.