Seit der erstinstanzlichen Verhandlung hat sich beim Beschuldigten in beruflicher Hinsicht nichts geändert. Aus seiner Befragung anlässlich der oberinstanzlichen Verhandlung ergibt sich zwar, dass er nach der Entlassung aus dem Gefängnis im November 2023 offenbar Bewerbungen schrieb und sich eine Arbeit gesucht hatte. Auf entsprechende Frage hin konnte er der Kammer jedoch keine Bewerbungen zeigen, die seine Bemühungen untermauert hätten, da er sie im Telefon gespeichert, dieses aber verloren habe (pag. 1420 Z. 1 ff.).