Aufgrund der geringen Menge an Arbeit habe er aber nur unregelmässige Einsätze bei der besagten Firma ausüben können. Zudem habe er ab 25. September 2017 im Rahmen eines Arbeitstrainings im Auftrag des C.________ Sozialdienstes als Praktikant beim Verein S.________ gearbeitet, vorwiegend in den Bereichen ________; pag. 1331 und pag. 825 f.). Seit der erstinstanzlichen Verhandlung hat sich beim Beschuldigten in beruflicher Hinsicht nichts geändert.