1415 Z. 9 f.). Etwas später gab er erneut an, er habe Arbeit gesucht, aber keine finden können, weshalb er wieder mit den Drogen angefangen habe (pag. 1415 Z. 16 f.). Ein Wille, die aktuelle Situation nachhaltig ändern zu wollen, ist nicht ersichtlich und konnte vom Beschuldigten nicht glaubhaft dargetan werden. Auch hinsichtlich seines Drogenkonsums scheint er keinen wirklichen Plan zu haben (pag. 1421 f. Z. 43 ff.). Am Gesagten vermag schliesslich auch der Umstand