Mit Blick auf die aktuelle Situation des Beschuldigten, welcher nach wie vor ohne Arbeit und ohne geregelten Tagesablauf dasteht, aktuell wieder in Untersuchungshaft ist und – wie er selbst angab – auch wieder Kokain konsumierte, muss konstatiert werden, dass weder die Untersuchungs- und Sicherheitshaft von 246 Tagen noch die vorinstanzlich ausgesprochene bedingte Freiheitsstrafe zu einer Stabilisierung seiner Situation geführt hat. Im Ergebnis hat sich an seiner desolaten Situation bis heute nichts geändert. Dem Beschuldigten muss somit im heutigen Zeitpunkt geradezu eine Schlechtprognose gestellt werden. Mit seinem Verhalten unmittelbar nach Haftentlassung zeigte