Insgesamt ist dem Beschuldigten damit nach Ansicht des Gerichts noch eine neutrale Legalbewährungsprognose zu stellen. Ihm ist demnach der bedingte Strafvollzug zu gewähren, wobei die Probezeit aufgrund der erhöhten Rückfallgefahr wegen der nicht therapierten Drogensucht auf drei Jahre festzusetzen ist.