Der entsprechende Strafbefehl hat der Beschuldigte am 15.03.2023, d.h. während der Zeit, als er in Untersuchungshaft war, erhalten. Gemäss Urteilsliste liegen zudem sieben Delikte für das Fahren ohne gültigen Fahrausweis vor (pag. 1056 f.). Die Untersuchungshaft von insgesamt 246 Tagen hat sicherlich Wirkung gezeigt und wird Einfluss auf das zukünftige Verhalten des Beschuldigten haben. Zudem hat dies dazu geführt, dass der Beschuldigte zumindest vorübergehend weniger Drogen konsumierte. Insgesamt ist dem Beschuldigten damit nach Ansicht des Gerichts noch eine neutrale Legalbewährungsprognose zu stellen.