22. Konkretes Strafmass Gestützt auf die Ausführungen hiervor erachtet die Kammer für die Schuldsprüche wegen gewerbsmässigen Diebstahls, mehrfachen Hausfriedensbruchs, Sachbeschädigung, betrügerischen Missbrauchs einer Datenverarbeitungsanlage und Hehlerei, teilweise versucht begangen, eine Freiheitsstrafe von insgesamt 22 Monaten als angemessen.