, Z. 312 f.; pag. 1091 Z. 29 ff.), seine Aussagen blieben jedoch vage und teilweise widersprüchlich. So machte er widersprüchliche Aussagen zur Frage, ob er Gegenstände habe verkaufen können (vgl. pag. 424 Z. 317, Z. 323 f.; pag. 1092 Z. 7, Z. 16). Schliesslich äusserte der Beschuldigte an der oberinstanzlichen Verhandlung, ihm sei gesagt worden, dass er das Land nicht verlassen müsse, wenn er alles zugebe (pag. 1412). Ein Geständnisrabatt oder ein Rabatt wegen Einsicht und Reue kommt vor diesem Hintergrund nicht in Frage. 21.3 Strafempfindlichkeit