384 Z 117 ff.; pag. 398). Bei den weiteren fünf Ladendiebstählen wurde der Beschuldigte beobachtet oder von Überwachungskameras aufgezeichnet (pag. 155; pag. 159; pag. 168; pag. 230; pag. 248). Auch beim Entwenden der beiden E-Trottinetts wurde der Beschuldigte von einer Überwachungskamera aufgezeichnet (pag. 186; pag. 196). Zudem ergab die rückwirkende Überwachung seiner Rufnummer, dass er zur Tatzeit unter anderem von einer Antenne erfasst wurde, die sich in unmittelbarer Nähe zum Tatort befand (pag. 389 Z. 416 ff.).