21.2 Verhalten nach der Tat und im Strafverfahren Der Beschuldigte wurde mit Strafbefehl der Regionalen Staatsanwaltschaft Berner Jura-Seeland vom 13. Februar 2023 wegen einfachen Diebstahls und Nichteinhaltens einer mit der Bewilligung verbundenen Bedingung i.S. des Bundesgesetzes über die Ausländerinnen und Ausländer und über die Integration (Ausländer- und Integrationsgesetz [AIG]; SR 142.20) zu einer bedingten Geldstrafe von 10 Tages-