18 genstände und schickte diese dann im Sinne eines Angebots an verschiedene Personen. Die grosse Anzahl an Gegenständen, die der Beschuldigte innert kurzer Zeit zu veräussern versuchte, lässt jedoch auf eine nicht unerhebliche kriminelle Energie schliessen. Ob und in welchem Umfang der Beschuldigte die Gegenstände veräussern konnte, ist nicht erstellt. Der Beschuldigte wurde wegen Hehlerei, teilweise versucht begangen, schuldig erklärt. Zu seinen Gunsten ist davon auszugehen, dass er nur wenige Gegenstände tatsächlich verkaufen konnte.