Die Referenzstrafe ist nach Massgabe des Deliktsbetrages zu erhöhen (VBRS-Richtlinien, S. 48). Der Beschuldigte bot in der Zeit von 30. Januar 2023 bis 10. März 2023, d.h. in einem Zeitraum von rund sechs Wochen, einen E-Scooter, eine Uhr der Marke Michael Kors, zwei Koffer, sechs E-Bikes, eine Brosche, zwei Parfums, drei E-Trottinetts und ein Fahrrad zum Verkauf an, obwohl er wusste, dass es sich bei diesen Gegenständen um Diebesgut handelte. Der Deliktsbetrag ist zwar nicht bekannt.