Die Kammer erachtet für die Sachbeschädigung z.N. von F.________ bei leichtem Tatverschulden im untersten Bereich eine Freiheitsstrafe von 40 Tagen, asperiert mit 20 Tagen, als angemessen. 20.3 Betrügerischer Missbrauch einer Datenverarbeitungsanlage Die VBRS-Richtlinien sehen eine Strafe von 30 Strafeinheiten vor, wenn der Täter bei einem Bankautomaten CHF 2'000.00 Bargeld mit einer Bankkarte bezieht, von der er weiss, dass sie gestohlen ist und von der er den Pincode kennt (VBRS- Richtlinien, S. 48). Der Beschuldigte setzte eine zuvor entwendete Bankkarte 17 Mal ein und bezahlte damit Ware im Wert von CHF 309.70.