15 den gleich zwei Mal in das Ladengeschäft der N.________ und entwendete Parfums im Wert von insgesamt CHF 2'916.90. Der Beschuldigte wurde beim ersten Diebstahl um ca. 15:00 Uhr erwischt, worauf die N.________ ein Hausverbot gegen ihn aussprach und er auf der Polizeiwache in C.________ polizeilich einvernommen wurde. Rund 30 Minuten nach Ende der Einvernahme (pag. 277) begab sich der Beschuldigte erneut in das Ladengeschäft der N.________ um zu delinquieren, was auf eine erhebliche kriminelle Energie schliessen lässt.