Der Übersicht der Staatsanwaltschaft vom 10. November 2023 betreffend sämtliche gegen ihn ausgesprochenen Urteile ist zudem zu entnehmen, dass er auch bereits schon von 2016 bis 2022 wiederholt im Übertretungsbereich delinquiert hatte (pag. 1056 f.). Insgesamt erscheint das Ausfällen einer Freiheitsstrafe unabdingbar, um in genügendem Masse präventiv auf den Beschuldigten einwirken zu können. Hinzu kommt, dass mit Blick auf die finanzielle Situation des Beschuldigten eine Vollstreckungsprognose bei Geldstrafen negativ ausfällt. Er ist nicht erwerbstätig und lebt von Sozialhilfe. Somit hat er keine finanziellen Mittel, um eine Geldstrafe bezahlen zu können. Unter diesen Umständen