zwischen dem 01.02.2023 und dem 10.03.2023 nur ein einziger Segway Ninebot als gestohlen gemeldet wurde, geht das Gericht davon aus, dass es sich vorliegend um den Segway von P.________ handelt. Gemäss Aussagen des Beschuldigten seien ständig Kollegen zu ihm gekommen, welche irgendwelche Gegenstände verkaufen wollten. Der Beschuldigte hat sich nicht interessiert, woher die Sachen stammen. Der Umstand, dass diese Kollegen aus dem Drogenumfeld stammten, jeweils Geld brauchten und ihm diese Sachen zum Verkauf brachten, zeigt, dass es sich um gestohlene Sachen handelte.